20.04.2023

Konzertreise mit Hindernissen

Vier Instrumente von Stradivari
© Mark Pellegrini, "Four Stradivarius violins."

Der organisatorische Aufwand der Südkorea-Tournee der Bremer Philharmoniker ist nicht zu unterschätzen: Die Musiker:innen brauchen Visa, müssen vor Ort untergebracht und von den Hotels zu den jeweiligen Spielstätten gebracht werden – da braucht es auch mal drei Busse bei circa 80 Musiker:innen samt Instrumente und Entourage.

Doch die Musikinstrumente ins Ausland zu befördern, ist nicht nur eine logistische, sondern auch eine bürokratische Hürde. Das liegt unter anderem am Artenschutz. Durch Wilderei und Handel sind viele Tiere und Pflanzenarten gefährdet. Dazu gehören etwa Elefanten: Für das Elfenbein, das aus ihren Stoßzähnen gewonnen wird, werden noch immer jedes Jahr viele Tiere getötet.

Deshalb wurde 1973 das Washingtoner Artenschutzakommen geschlossen – auch bekannt als CITES (Convention of International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, auf Deutsch: Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen). Es verbietet etwa den Handel mit Elfenbein und anderen Materialien geschützter Arten.

Das Handelsverbot betrifft auch Orchestermusiker:innen und ihre Instrumente. Denn Elfenbein wurde lange Zeit auch in Instrumenten verbaut. Wer mit einem Instrument ins Ausland verreisen möchte, braucht deshalb oft eine CITES-Genehmigung, heißt es auf der Internetseite der Deutschen Orchestervereinigung. Eine solche Genehmigung erteilt das Bundesamt für Naturschutz. Doch zuvor muss ein Instrumentenbauer das Instrument begutachten und eine Liste aller verwendeten Materialien sowie deren Herkunft bestimmen. Das macht oft der Instrumentenbauer, der das jeweilige Instrument hergestellt hat – schließlich weiß er am besten, welches Material verwendet wurde.

Auch bei der Südkorea-Tournee werden CITES-Genehmigungen benötigt. Viele Musiker:innen, vor allem Streicher:innen, brauchen sie. Bereits Monate vor der Reise haben sich die Bremer Musiker:innen darum kümmern müssen. Auch der Bogen von Caroline Villwock, Cellistin bei den Bremer Philharmonikern, enthält in der Spitze ein kleines Stück Elfenbein. Weil die Beantragung der CITES-Genehmigung jedoch verhältnismäßig aufwendig ist und Konzertreisen ins Ausland für die Bremer Philharmoniker eher selten sind, hat sie auf die Tournee einen anderen Bogen mitgenommen.

Ein weiteres Hindernis beim Instrumententransport ist der sogenannte Kulturgutschutz. Kultur müsse nämlich nicht nur gefördert, sondern eben auch geschützt werden, heißt es auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Das Ziel des Kulturgutschutzes liegt "insbesondere in der Bewahrung des Kulturerbes vor Beschädigung, Zerstörung oder unrechtmäßigen Entfernung von seinem angestammten Ort, um es künftigen Generationen unbeschadet überliefern zu können." Um diesen Schutz zu gewährleisten, gibt es unter anderem das Kulturschutzgesetz sowie EU-Verordnungen.

Auch der Kulturgutschutz hat Auswirkungen auf die Tournee. Denn wer alte und wertvolle Musikinstrumente aus Deutschland ins Ausland transportieren will, muss eine Ausfuhrgenehmigung beantragen. Laut einer EU-Verordnung ist das für das außereuropäische Ausland notwendig, wenn ein Instrument älter als 50 Jahre ist und einen Wert von mindestens 50.000 Euro hat. Aber nicht nur Instrumente, auch Original-Partituren können von dem Gesetz geschützt sein. 

Eine weitere Hürde haben Musiker:innen, deren Instrumente nicht ins Handgepäck passen. Wenn ein Instrument größer als 1,15 Meter ist, muss dafür ein weiterer Sitzplatz gebucht werden, heißt es auf der Internetseite der Airline. Das betrifft die Bremer Philharmoniker allerdings nicht: Die großen Instrumente wurden bereits nach dem Konzert am Montag in der Glocke verfrachtet und werden per Cargo transportiert.

 

Foto (oben): Mark Pellegrini, "Four Stradivarius violins.", CC-BY-SA-2.5

Foto (im Text): Jean-Pierre Fellmer

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