Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Ausfall, Abbruch eines Konzertes, Erstattungen

Bei Ausfall oder endgültigem Abbruch eines Konzertes innerhalb der ersten halben Stunde wird der Kartenpreis zurückerstattet. Der Anspruch ist durch Vorlage oder Einsendung der Karte bzw. des Online-Tickets bei der jeweiligen Kartenvorverkaufsstelle bzw. dem Besucherservice der Bremer Philharmoniker geltend zu machen und unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren. Danach kann eine Rückerstattung des Kartenpreises nicht mehr geltend gemacht werden. Weitere Aufwendungen werden nicht ersetzt.

 

Rücknahme, Umtausch und Zutritt

Gekaufte Karten werden nicht zurückgenommen. Termin-, Programm und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und begründen kein Kartenrückgabe- und Kartenumtauschrecht und keine Kostenerstattungspflicht der Bremer Philharmoniker. Eine persönliche Benachrichtigung erfolgt nur bei Terminänderung.

 

Änderungen, Verlegungen

Sollte der belegte Platz aus technischen Gründen in Ausnahmefällen nicht zur Verfügung stehen (z. B. aufgrund eines Umbaus von Sitzreihen im Zuge einer Bühnenerweiterung), wird ein gleichwertiger Ersatzplatz – möglichst in unmittelbarer Nähe des ursprünglich gebuchten Platzes bzw. des im Abonnement enthaltenen Stammplatzes – zur Verfügung gestellt.

 

Mobiltelefone, Bild- und Tonaufnahmen

Mobiltelefone sowie sonstige elektronische Kommunikations- und Informationsmittel und akustische Signalgeber sind während der Konzerte auszuschalten. Ton- und Bildaufnahmen während der Konzerte sind grundsätzlich untersagt. Urheberrechtsverletzende Zuwiderhandlungen berechtigen die Rechteinhaber:innen zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder eines Abonnements erklären sich die Besucher:innen mit der Anfertigung und Veröffentlichung von durch den Veranstalter genehmigten Ton- und/oder Bildaufnahmen zu Promotionszwecken im Print- und Online-Bereich einverstanden.

 

Hausordnung Konzerthaus Die Glocke

Die Bremer Philharmoniker GmbH ist Mieterin des Konzerthauses Die Glocke. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für Konzerte der Bremer Philharmoniker im Konzerthaus Die Glocke gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung der Glocke in ihrer jeweils aktuellen Fassung als anerkannt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Konzerthaus Die Glocke grundsätzlich Garderobenpflicht besteht (Abgabe der Garderobe einschließlich etwaiger Schirme). Der Garderobenservice ist kostenpflichtig. Die jeweils gültigen Hinweise vor Ort sowie die Hausordnung sind zu beachten. Für Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, stehen ausgewiesene Rollstuhlplätze zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen ist eine platzgenaue Buchung dieser Plätze für alle Konzerte erforderlich. Rollatoren dürfen nicht in den Konzertsaal mitgenommen werden und sind außerhalb des Saals abzustellen. Eine Haftung der Bremer Philharmoniker für Verlust oder Beschädigung von Rollatoren ist ausgeschlossen. Weitere Informationen sind der Hausordnung des Konzerthauses Die Glocke unter www.glocke.de zu entnehmen.

 

Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten und die Wahrung der Privatsphäre haben höchste Priorität. Die geltende Datenschutzerklärung ist unter www.bremerphilharmoniker.de abrufbar, speicherbar und ausdruckbar. Sie enthält Informationen darüber, welche Daten zu welchem Zeitpunkt, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden. Abonnementinhaber:innen sind verpflichtet, Änderungen personenbezogener Daten (wie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie ggf. Bankverbindung bei Zahlung per Lastschrift) dem Ticket-Service in der Glocke unverzüglich mitzuteilen.

Kontakt: Ticket-Service in der Glocke, Domsheide 6–8,

28195 Bremen, E-Mail: philharmoniker@glocke.de

ABO-Bedingungen

1. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Das gebuchte Abonnement gilt für jeweils eine Konzertsaison und verlängert sich automatisch, wenn es nicht bis zum 30. April eines Jahres schriftlich beim Ticket-Service in der Glocke oder bei den Bremer Philharmonikern gekündigt oder geändert wird.

3. Abonnements sind auf andere Personen übertragbar. (Ausnahme: siehe Ermäßigte ABOs, Punkt 3.)

4. Nicht genutzte Eintrittskarten/Tauschkarten bei Fest-ABOs bzw. nicht eingelöste Gutscheine bei Flexi-ABOs und beim 5nachsechs-ABO verfallen zum Ende der gebuchten Spielzeit.

5. Wenn bei einem Termintausch bei Fest-ABOs bzw. bei der Einlösung von Flexi-ABO-Gutscheinen in eine niedrigere Kategorie getauscht wird, wird die Preisdifferenz nicht ausgezahlt oder gutgeschrieben.

 

Fest-ABOs für Philharmonische Konzerte

(platzgebunden)

1. Es gelten die ABO-Bedingungen.

2. Ein Termintausch bei Fest-ABOs auf ein anderes Philharmonisches Konzert innerhalb der laufenden Spielzeit ist kostenfrei, vorbehaltlich Verfügbarkeit. Bei 12er-ABOs sind maximal vier Termine auf einen anderen Wochentag tauschbar. Bei allen übrigen Fest-ABOs sind zwei Termine auch auf andere Konzerte tauschbar. Es ist möglich, auf ein im ABO bereits vorhandenes Konzert Plätze zu kumulieren. Sollten darüber hinaus weitere Termine getauscht werden müssen, wird eine Tauschgebühr in Höhe von 4 Euro pro Tauschvorgang erhoben.

3. Der Termintausch kann unter Vorlage des ABO-Ausweises vor Ort beim Ticket-Service in der Glocke erfolgen sowie vor den Konzerten (ab eine Stunde vor Konzertbeginn, abhängig vom Besucheraufkommen und der organisatorischen Möglichkeit). Tauschkarten können außerdem auch telefonisch (gegen 4 Euro Gebühr) für maximal neun Tage bis zur Abholung reserviert werden und müssen bis spätestens 30 Minuten vor Konzertbeginn abgeholt werden.

4. Bei Bedarf können Einzelkarten der im ABO gebuchten Konzerte kostenfrei ausgedruckt werden.

5. Der Erwerb zusätzlicher, um 15% ermäßigter Eintrittskarten für Familie und Freunde ist möglich (begrenztes Kontingent)

 

Flexi-ABOs für Philharmonische Konzerte

1. Es gelten die ABO-Bedingungen.

2. Die sechs Gutscheine eines Flexi-ABOs können kostenfrei in beliebiger Zahl und Verteilung für die 12 Philharmonischen Konzerte mit 24 Terminen entweder online über den Webshop der Glocke oder beim dortigen Ticket-Service eingelöst werden, vorbehaltlich Verfügbarkeit.

3. Eingelöste Gutscheine für einen konkreten Konzerttermin können gegen eine Tauschgebühr von 4 Euro pro Vorgang erneut getauscht werden.

4. Im Webshop der Glocke erworbene ABOs laufen automatisch zum Ende der Spielzeit aus und müssen nicht gekündigt werden.

5. Der Erwerb zusätzlicher, um 15% ermäßigter Eintrittskarten für Familie und Freunde ist möglich (begrenztes Kontingent).

 

Ermäßigte ABOs

(Fest-ABOs, Flexi-ABOs und 5nachsechs-ABO)

1. Es gelten die Bedingungen der einzelnen ABO-Serien (Fest-ABOs, Flexi-ABOs und 5nachsechs-ABO).

2. Voraussetzungen für den Erwerb ermäßigter ABOs sind dem Abschnitt „ABO- und Ticketermäßigungen“ Punkte 1. bis 3 zu entnehmen.

3. Ermäßigte ABOs sind nicht übertragbar und verlängern sich nicht automatisch, es sei denn, bei der Buchung wurde ein Ermäßigungsnachweis vorgelegt, der unbefristet ist oder zumindest eine mehrjährige Gültigkeit besitzt. Ansonsten muss bei Verlängerungswunsch bis zum 30. April eines Jahres ein gültiger Ausweis bzw. eine Bescheinigung vorgelegt werden, die weiterhin zum Erwerb eines ermäßigten ABOs berechtigt.

 

5nachsechs-ABOs


1. Es gelten die ABO-Bedingungen.

2. Die sechs Gutscheine des 5nachsechs-ABOs können kostenfrei in beliebiger Zahl und Verteilung für die sechs 5nachsechs Afterwork-Konzerte der laufenden Spielzeit entweder online über den Webshop der Glocke oder beim dortigen Ticket-Service bis einen Tag vor dem jeweiligen Konzerttermin eingelöst werden, vorbehaltlich Verfügbarkeit.

3. Eingelöste Gutscheine für einen konkreten Konzerttermin können gegen eine Tauschgebühr von 4 Euro pro Vorgang erneut getauscht werden.

4. Im Webshop der Glocke erworbene ABOs laufen automatisch zum Ende der Spielzeit aus und müssen nicht gekündigt werden.

 

Ticket-/Abo-Ermäßigungen

(bei Vorlage eines gültigen Ausweises oder einer gültigen Bescheinigung)

1. Anspruch auf Ermäßigung haben Zuwendungsempfänger:innen nach SGB II/XII sowie Inhaber:innen von Schwerbehindertenausweisen ab GdB 70.

2. Menschen mit Behinderung, die auf eine Begleitperson angewiesen sind (Kennzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis), erhalten beim Erwerb einer Eintrittskarte oder eines Abonnements eine kostenfreie zweite Eintrittskarte bzw. ein kostenloses zweites ABO in gleicher Kategorie für die Begleitperson (Ausnahme unter Punkt 3, hier wird der Preis für zwei Personen gezahlt). Rollstuhlplätze müssen aus Sicherheitsgründen platzgenau gebucht werden.

3. Ermäßigungsberechtigte gemäß 1. oder 2. erhalten bei nicht ausverkauften Philharmonischen Konzerten ab 30 Minuten vor Konzertbeginn an der Konzertkasse Restkarten zum Preis von 10,50 Euro pro Person. Bei Personen mit Kennzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis zahlen beide Personen 10,50 Euro.

4. Gesonderte Ermäßigungen erhalten zudem junge Leute bis einschließlich 27 Jahre.

5. Für die Philharmonischen Konzerte können Inhaber:innen des Bremen Passes im Vorverkauf sowie ab 30 Minuten vor Konzertbeginn an der Konzertkasse eine Eintrittskarte, das sogenannte „Kulturticket“, unter Vorlage des Bremen-Passes für 3 Euro erwerben, immer vorbehaltlich Verfügbarkeit. Die Plätze werden von den Vorverkaufsstellen zugeteilt. Vorverkaufsstellen sind die Pressehäuser Martinistraße, Bremen-Nord und der Ticket-Service in der Glocke. Weitere Infos unter www.bremen.de/leben-in-bremen/buergerservice/bremen-pass und www.kulturticketbremen.de

6. Bei Vorlage der Weser-Kurier ABO-Card werden an den Vorverkaufsstellen von Nordwest-Ticket 2 Euro Rabatt auf den regulären Einzelkartenpreis für alle Philharmonischen Konzerte gewährt.

7. Die Bezahlung von Tickets für Philharmonische und 5nachsechs Afterwork-Konzerte in der Glocke ist mit der Kulturpass-App möglich.

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