Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Ausfall, Abbruch eines Konzertes, Erstattungen
Bei Ausfall oder endgültigem Abbruch eines Konzertes innerhalb der ersten halben Stunde wird der Kartenpreis zurückerstattet. Der Anspruch ist durch Vorlage oder Einsendung der Karte bzw. des Online-Tickets bei der jeweiligen Kartenvorverkaufsstelle bzw. dem Besucherservice der Bremer Philharmoniker geltend zu machen und unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren. Danach kann eine Rückerstattung des Kartenpreises nicht mehr geltend gemacht werden. Weitere Aufwendungen werden nicht ersetzt.
Rücknahme, Umtausch und Zutritt
Gekaufte Karten werden nicht zurückgenommen. Termin-, Programm und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und begründen kein Kartenrückgabe- und Kartenumtauschrecht und keine Kostenerstattungspflicht der Bremer Philharmoniker. Eine persönliche Benachrichtigung erfolgt nur bei Terminänderung.
Änderungen, Verlegungen
Sollte der belegte Platz aus technischen Gründen in Ausnahmefällen nicht zur Verfügung stehen (z.B. aufgrund eines Umbaus von Sitzreihen im Zuge einer Bühnenerweiterung), wird ein gleichwertiger Ersatzplatz – möglichst in unmittelbarer Nähe des ursprünglich gebuchten Platzes bzw. des im Abonnement enthaltenen Stammplatzes – zur Verfügung gestellt.
Mobiltelefone, Bild- und Tonaufnahmen
Mobiltelefone sowie sonstige elektronische Kommunikations- und Informationsmittel und akustische Signalgeber sind während der Konzerte auszuschalten. Ton- und Bildaufnahmen während der Konzerte sind grundsätzlich untersagt. Urheberrechtsverletzende Zuwiderhandlungen berechtigen die Rechteinhaber:innen zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder eines Abonnements erklären sich die Besucher:innen mit der Anfertigung und Veröffentlichung von durch den Veranstalter genehmigten Ton- und/oder Bildaufnahmen zu Promotionszwecken im Print- und Online-Bereich einverstanden.
Hausordnung Konzerthaus Die Glocke
Die Bremer Philharmoniker GmbH ist Mieterin des Konzerthauses Die Glocke. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für Konzerte der Bremer Philharmoniker im Konzerthaus Die Glocke gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung der Glocke in ihrer jeweils aktuellen Fassung als anerkannt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Konzerthaus Die Glocke grundsätzlich Garderobenpflicht besteht (Abgabe der Garderobe einschließlich etwaiger Schirme). Der Garderobenservice ist kostenpflichtig. Die jeweils gültigen Hinweise vor Ort sowie die Hausordnung sind zu beachten. Für Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, stehen ausgewiesene Rollstuhlplätze zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen ist eine platzgenaue Buchung dieser Plätze für alle Konzerte erforderlich. Rollatoren dürfen nicht in den Konzertsaal mitgenommen werden und sind außerhalb des Saals abzustellen. Eine Haftung der Bremer Philharmoniker für Verlust oder Beschädigung von Rollatoren ist ausgeschlossen. Weitere Informationen sind der Hausordnung des Konzerthauses Die Glocke unter www.glocke.de zu entnehmen.
Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten und die Wahrung der Privatsphäre haben höchste Priorität. Die geltende Datenschutzerklärung ist unter www.bremerphilharmoniker.de abrufbar, speicherbar und ausdruckbar. Sie enthält Informationen darüber, welche Daten zu welchem Zeitpunkt, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden. Abonnementinhaber:innen sind verpflichtet, Änderungen personenbezogener Daten (wie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie ggf. Bankverbindung bei Zahlung per Lastschrift) der Bremer Philharmoniker GmbH unverzüglich mitzuteilen.
ABO-Bedingungen
1. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Das Abonnement gilt jeweils für eine Konzertsaison. Es verlängert sich automatisch, wenn es nicht bis zum 15. Mai eines Jahres schriftlich bei der Bremer Philharmoniker GmbH (per Post: Am Tabakquartier 10, 28197 Bremen, oder per E-Mail: abo@bremerphilharmoniker.de) gekündigt oder geändert wird.
3. Abonnements sind auf andere Personen übertragbar. (Ausnahme: siehe Ermäßigte ABOs, Punkt 3.)
4. Nicht genutzte Eintrittskarten/Tauschkarten bei Fest-ABOs bzw. nicht eingelöste Gutscheine bei Flexi-ABOs und beim 5nachsechs-ABO verfallen zum Ende der gebuchten Spielzeit.
5. Wenn bei einem Termintausch bei Fest-ABOs bzw. bei der Einlösung von Flexi-ABO-Gutscheinen in eine niedrigere Kategorie getauscht wird, wird die Preisdifferenz nicht ausgezahlt oder gutgeschrieben.
Fest-ABOs für Philharmonische Konzerte
(platzgebunden)
1. Es gelten die ABO-Bedingungen.
2. Ein Termintausch bei Fest-ABOs auf ein anderes Philharmonisches Konzert innerhalb der laufenden Spielzeit ist kostenfrei, vorbehaltlich Verfügbarkeit.
3. Der Termintausch kann im Webshop der Bremer Philharmoniker, per E-Mail unter abo@bremerphilharmoniker.de oder telefonisch unter 0421-62 673 20 vorgenommen werden.
4. Inhaber:innen eines Fest-ABOs haben außerdem die Möglichkeit, zusätzliche Eintrittskarten für Veranstaltungen der Bremer Philharmoniker mit 20% Ermäßigung zu erwerben (begrenztes Kontingent). Der Rabatt gilt auch für Karten für Begleitpersonen, Freund:innen und Familienangehörige.
Flexi-ABOs für Philharmonische Konzerte
1. Es gelten die ABO-Bedingungen.
2. Die sechs Gutscheine eines Flexi-ABOs können kostenfrei in beliebiger Zahl und Verteilung für die 12 Philharmonischen Konzerte mit 24 Terminen entweder online über den Webshop der Bremer Philharmoniker, telefonisch unter 0421-62 673 20 oder per E-Mail an abo@bremerphilharmoniker eingelöst werden, vorbehaltlich Verfügbarkeit.
3. Eingelöste Gutscheine für einen konkreten Konzerttermin können kostenfrei getauscht werden.
4. Flexi-ABOs verlängern sich automatisch zum Ende der Spielzeit, es sei denn sie werden als Geschenk-ABO gebucht. Geschenk-ABOs laufen automatisch zum Ende der Spielzeit aus und müssen nicht gekündigt werden.
5. Inhaber:innen eines Flexi-ABOs haben außerdem die Möglichkeit, zusätzliche Eintrittskarten für Veranstaltungen der Bremer Philharmoniker mit 20% Ermäßigung zu erwerben (begrenztes Kontingent). Der Rabatt gilt auch für Karten für Begleitpersonen, Freund:innen und Familienangehörige.
Ermäßigte ABOs
(Fest-ABOs, Flexi-ABOs und 5nachsechs-ABO)
1. Es gelten die Bedingungen der einzelnen ABO-Serien (Fest-ABOs, Flexi-ABOs und 5nachsechs-ABO).
2. Voraussetzungen für den Erwerb ermäßigter ABOs sind dem Abschnitt „ABO- und Ticketermäßigungen“ Punkte 1. bis 3 zu entnehmen.
3. Ermäßigte ABOs sind nicht übertragbar. Die Bremer Philharmoniker GmbH behält sich vor, einen Nachweis über den Anspruch auf ein ermäßigtes ABO in Form eines gültigen Ausweises oder einer gültigen Bescheinigung einzufordern. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, läuft das ABO zum Ende der Spielzeit aus.
5nachsechs-ABOs
1. Es gelten die ABO-Bedingungen.
2. Die sechs Gutscheine des 5nachsechs-ABOs können kostenfrei in beliebiger Zahl und Verteilung für die sechs 5nachsechs Afterwork-Konzerte der laufenden Spielzeit entweder online über den Webshop der Bremer Philharmoniker oder telefonisch unter 0421-62 673 20 eingelöst werden, vorbehaltlich Verfügbarkeit.
3. Eingelöste Gutscheine für einen konkreten Konzerttermin können kostenfrei getauscht werden.
4. 5nachsechs-ABOs verlängern sich automatisch zum Ende der Spielzeit, es sei denn sie werden als Geschenk-ABO gebucht. Geschenk-ABOs laufen automatisch zum Ende der Spielzeit aus und müssen nicht gekündigt werden.
Ticket-/Abo-Ermäßigungen
(bei Vorlage eines gültigen Ausweises oder einer gültigen Bescheinigung)
1. Anspruch auf Ermäßigung haben Zuwendungsempfänger:innen nach SGB II/XII sowie Inhaber:innen von Schwerbehindertenausweisen ab GdB 70.
2. Menschen mit Behinderung, die auf eine Begleitperson angewiesen sind (Kennzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis), haben beim Erwerb einer Eintrittskarte oder eines Abonnements die Möglichkeit eine kostenfreie zweite Eintrittskarte bzw. ein kostenloses zweites ABO in gleicher Kategorie für die Begleitperson (Ausnahme unter Punkt 3, hier wird der Preis für zwei Personen gezahlt) zu buchen. Rollstuhlplätze müssen aus Sicherheitsgründen platzgenau gebucht werden.
3. Gesonderte Ermäßigungen erhalten zudem junge Leute bis einschließlich 30 Jahre.
(Stand: 28.4.2026)